Dienstag, 10. Juni 2014

Auch Lebensmittel können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen

Auch von sogenannten „harmlosen“ Arzneimitteln, kann Gefahr ausgehen

Foto: Timo Klostermeier  / pixelio.de
Dass man Medikamente nicht mit einem Schluck Bier oder Wein hinunterspülen soll, weiß wohl jeder. Aber wie sieht es mit Milch oder Fruchtsaft aus? Kaum jemand weiß, dass manche Arzneimittel in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden, wenn man sie zusammen mit bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln einnimmt.  
Zum Beispiel wirken einige Antibiotika überhaupt nicht oder nur eingeschränkt, wenn man sie mit Milch hinunterschluckt. Wer die Antibabypille einnimmt, sollte auf Johanniskraut-Präparate verzichten, da diese ebenfalls die Wirkung aufheben können. Menschen, die Mittel zur Blutverdünnung anwenden, sollten bei Nahrungsmitteln, die verhältnismäßig viel Vitamin K enthalten, vorsichtig sein. Dazu zählen z.B. Brokkoli, Blumen- oder Rosenkohl, Kopfsalat, Leber, Spargel und Spinat. 
Grundsätzlich ist davon abzuraten, Medikamente mit Grapefruit oder Grapefruitsaft einzunehmen, da diese auf verschiedene Arten die Wirkungsweise beeinflussen. 

Wechselwirkungen sind nicht lustig

Hessens Apotheker haben zu diesem Thema eine Aufklärungsaktion unter dem Motto „Wechselwirkungen sind nicht lustig“ gestartet und fordern ihre Patienten per Plakataushang auf, sich zu dem Thema beraten zu lassen. „Gerade Patienten, die erstmalig ein bestimmtes Arzneimittel anwenden, sollten sich in der Apotheke informieren, ob hier besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten sind“, so der stv. Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Hans Rudolf Diefenbach. Auch von sogenannten „harmlosen“ Arzneimitteln, die der eine oder andere auch schon mal über das Internet bestellt, könne Gefahr ausgehen. Patienten, die auf die Einnahme mehrerer Arzneimittel angewiesen sind, sollten diese auf einer Liste notieren, und diese in der Apotheke checken lassen, empfiehlt Diefenbach.
Quelle: Pressemitteilung Hessischer Apothekerverband e.V.

Freitag, 6. Juni 2014

Schmerzpflaster vor Sonne schützen

Für die kommenden sonnigen Tage ist manches zu beachten

Foto: Carlo Schrodt  / pixelio.de


Sonnenlicht lässt den Wirkstoff schneller eindringen

Pflaster mit Wirkstoffen, die über die Haut in den Körper eindringen, werden recht häufig verordnet. 

Handelt es sich um ein Schmerzpflaster, soll die Hautstelle mit dem Pflaster vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, rät die Apothekerin Barbara Kandler-Schmidt im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Wirkstoff zu schnell durch die Haut aufgenommen wird.

Quelle: "Senioren Ratgeber" (www.senioren-ratgeber.de)

Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 6/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Mittwoch, 28. Mai 2014

Bundesregierung beschließt Pflegereform

Mehr Zeit und Geld für die Pflege

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Leistungsverbesserungen bereits zum 01. Januar 2015

 
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."
 
Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. 
 
Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.
 
Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
 
Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:
  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.