Mittwoch, 9. April 2014

Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs startet



Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe hat dem GKV-Spitzenverband heute die Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten gegeben. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.
Hermann Gröhe: „Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern. Ich habe dem Spitzenverband der Pflegekassen heute „grünes Licht“ für den Start einer Erprobungsphase für die umfassende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegeben. Damit stellen wir sicher, dass die Verbesserungen auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankommen.“
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht  dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig.“
Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat am 27.  Juni 2013 seinen Bericht vorgelegt. Darin ist vorgesehen das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen.
Das neue Begutachtungsverfahren soll nun in zwei Modellprojekten auf seine Alltagstauglichkeit und Wirkung getestet werden. Dazu werden zunächst Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult. Ab dem Sommer 2014 werden sie in allen Bundesländern insgesamt rund 4000 Begutachtungen durchführen.

Die Modellprojekte im einzelnen: 

In der ersten Studie geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens. In allen Bundesländern werden insgesamt rund 2.000 Begutachtungen in Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause vorgenommen. Begutachtet wird nach den alten und neuen Regeln. Ziel ist ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in den neuen Pflegegrade zu erhalten. Die Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes koordiniert und von der Hochschule für Gesundheit in Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Im Rahmen einer zweiten Studie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Begutachtet werden ca. 2.000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in verschiedenen Bundesländern. Dazu wird jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist. Die Studie wird von der Universität Bremen (Prof. Dr. H. Rothgang) durchgeführt.
Der GKV-Spitzenverband wird zu den beiden Vorhaben einen gemeinsamen Projektbeirat bilden, in dem Bund, Länder, Verbände und Wissenschaftler vertreten sind.
Die Ergebnisse der Begutachtungen sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden dann die gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.

Donnerstag, 27. März 2014

Bei der Pflege muss jetzt gehandelt werden

Sozialverband VdK und Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordern mit bundesweiter Kampagne Regierung zum sofortigen Handeln auf



"Pflege kann nicht länger warten - eine große Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist längst überfällig." Mit diesen Worten gab die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin den Startschuss zur bundesweiten Kampagne "Große Pflegereform - jetzt!", die der VdK gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft durchführt.

"Die letzten Jahre wurden in Sachen Pflege beinahe nutzlos vertan", kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Statt Verbesserungen habe es für Menschen mit Demenz"nur ein paar Pflaster" gegeben. "Am grundsätzlichen Dilemma hat das nichts geändert." Auf Basis eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten vor allem Demenzkranke endlich angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, fordert: "Die 1,4 Millionen Demenzkranken brauchen zeitintensive Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung, was derzeit in der Pflegeversicherung nur unzureichend berücksichtigt wird. Die meisten werden von Angehörigen, oft unter großen Opfern, betreut und gepflegt. Diese brauchen Anerkennung und individuell passende Unterstützung."

Demenzkranke sind Pflegebedürftige zweiter Klasse

"Derzeit sind Demenzkranke Pflegebedürftige zweiter Klasse. Angesichts einer deutlichen Zunahme von Demenzerkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft ist dieser Zustand unhaltbar - für die Erkrankten wie für deren Angehörige", warnt Mascher.

Sonntag, 23. März 2014

Die Wäsche ist Sache des Heims

Angehörige müssen sich nicht um die Textilien von Heimbewohnern kümmern

Foto: Luise Pfefferkorn - pixelio.de

Wenn ein Angehöriger in ein Pflegeheim aufgenommen wird, übernimmt dieses in der Regel auch die Pflege der Wäsche. Das sagt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Selbstverständlich kann sich jeder Angehörige auch privat darum kümmern, muss es aber nicht. Die meisten Pflegeeinrichtungen stellen Bett- und Tischwäsche, sowie Badetücher zur Verfügung und lassen sie und andere Textilien von Großwäschereien reinigen. 

Persönliche Kleidungsstücke sollten maschinenwaschbar sein


„Bewohner sollten darauf achten, dass persönliche Kleidungsstücke maschinenwaschbar sind“, rät Kempchen. Über die Kosten der namentlichen Kennzeichnung wird manchmal gestritten. Die Rechtsprechung dazu ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Kann man sich nicht einigen, helfen Heimaufsicht, BIVA oder eine Verbraucherzentrale.     


Dieser Artikel ist erschienen im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“