Donnerstag, 22. August 2013

Ärzte dürfen subkutane Infusionen verordnen

Ab sofort können Vertragsärzte die subkutane Infusion zur Behandlung mittelschwerer Dehydrierung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen.


Eine entsprechende Änderung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie ist am 21. August in Kraft getreten, 

Von der Neuerung profitieren können vor allem ältere Patienten, die zu wenig trinken. Sie können zu Hause mit den Infusionen versorgt werden, was unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert.

Die Infusionen können auch von Pflegefachkräften gelegt werden.

Dienstag, 20. August 2013

Unseriöse Anbieter gehören an einen Internet-Pranger

Chef der Senioren-Union für Reform des "Pflege-TÜV" / Otto Wulff: "Unseriöse Anbieter gehören an einen Internet-Pranger"

Prof. Dr. Otto Wulff | Foto © www.marco-urban.de
Die rund 15.000 Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland sollen künftig strengeren Kontrollen und Normen unterliegen. Das hat der Chef der CDU-Senioren-Union (SU), Prof. Dr. Otto Wulff, gefordert.

Der CDU-Politiker forderte zugleich eine Reform des 2009 eingeführten sogenannten Pflege-TÜV. Wulff zweifelte die Aussagekraft von Heimprüfungen und Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen aufgrund der Tatsache an, dass zuletzt alle stationären Heime bundesweit im Schnitt mit der Note 1,2 abgeschnitten hätten.

Der SU-Chef: "Wenn praktisch alle Heime mit Bestnoten abschneiden, dann stimmt angesichts offenkundiger Missstände bei der Pflege etwas nicht mit den Bewertungskriterien." So könne zum Beispiel eine Einrichtung mit gutem Essen und einem attraktiven Freizeitprogramm Defizite beim Kernangebot, der eigentlichen Pflegeleistung, bei der Gesamtbewertung ausgleichen.

Wulff forderte eine Reform des Pflege-TÜV mit dem Ziel, primäre lebensnotwendige Leistungen gesondert zu bewerten und auszuweisen: "Unseriöse Anbieter gehören dann öffentlich an einen Internet-Pranger. Zugespitzt gesagt: Den Pflegebedürftigen nützt ein schmackhafter Speiseplan herzlich wenig, wenn es an Personal fehlt, das dafür sorgt, dass die Mahlzeiten pünktlich und warm auf dem Tisch stehen und es den Heimbewohnern auch sonst gutgeht."

Samstag, 17. August 2013

Pflegefall - was tun?

Informieren Sie sich hier, was Sie bei einem Pflegefall jetzt am besten tun sollten

Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. 

Das heisst, grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Sozialgesetzbuches – Elftes Buch sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Informieren Sie sich hier, was Sie jetzt am besten tun sollten

  • Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
  • Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit diese Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
  • Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
  • Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.
  • Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
  • Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
  • Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung zu informieren und beraten.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse wenden. Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 018 05 - 99 66 03 (Festpreis 14 Cent/Minute, abweichende Preise bei Mobilfunknetzen möglich). Privat Versicherte können sich an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium