Mittwoch, 25. April 2018

Bei Alzheimer unbedingt die private Haftpflichtpolice prüfen

Trotz Demenz gut abgesichert


Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
Für Menschen mit Demenz birgt der Alltag Herausforderungen, die leicht zu Haftpflichtschäden führen können.

Über 1,5 Millionen Demenzkranke leben Schätzungen zufolge derzeit in Deutschland. Davon dürften rund eine Million Menschen eine Alzheimer-Demenz haben. Die Auswirkungen der Erkrankung ziehen sich wie ein roter Faden durch den Alltag der meist älteren Menschen und können bei den Betroffenen vollkommen unterschiedlich ausgeprägt sein. Der eine findet sich schon bald nicht mehr in seiner vertrauten Umgebung zurecht, kann aber durchaus noch im Haushalt mithelfen. Die andere erkennt zunächst die Nachbarn auf der Straße nicht mehr und fühlt sich unter Menschen unsicher, kann aber noch mit dem Hund spazieren gehen. Je öfter die verbliebenen Fähigkeiten von den Demenzkranken aktiv genutzt werden, desto länger kann man diese Alltagskompetenzen erhalten.

Deliktsfähigkeit und Demenz


Pflegende Angehörige stehen bei Demenzkranken häufig auch vor rechtlichen Fragen. So ist es oft gerade im Anfangsstadium einer Demenz schwierig zu entscheiden, welche Aktivitäten die Erkrankten noch selbstständig ausführen können und was nur noch in Begleitung möglich ist. Was geschieht beispielsweise, wenn die dementen Menschen einen Haftpflichtschaden verursachen? "Das hängt immer von der Verfassung der Person zu dem Zeitpunkt ab, an dem sie den Schaden verursacht", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. "War die Person zu diesem Zeitpunkt in der Lage, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen, muss sie dafür auch mit ihrem Vermögen haften." In diesem Fall kommt - falls vorhanden - eine Privathaftpflicht für den Schaden auf.

Deliktsunfähigkeitsklausel prüfen


Andernfalls ist die Person nicht deliktsfähig und kann für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflicht hilft auch dadurch, dass sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Wenn in der Haftpflichtpolice eine Deliktsunfähigkeitsklausel enthalten ist, sind ausdrücklich Schäden mitversichert, die von deliktsunfähigen mitversicherten Personen verursacht werden. Bei der "Privat-Haftpflichtversicherung Komfort" der Nürnberger sind solche Schäden beispielsweise bis zu 50.000 Euro mitversichert. Ist ein Familienmitglied dement, sollte man seine Police unbedingt prüfen oder bei seiner Versicherung nachfragen, ob der Schutz in solchen Fällen ausreichend ist.

Haften Angehörige für Demenzpatienten?


Zwar müssen die Angehörigen nicht automatisch für Menschen mit Demenz haften. Doch wenn sie zum Beispiel als rechtliche Betreuer die Personensorge übernommen haben, haben sie eine Aufsichtspflicht und können haftbar gemacht werden. Das kann aber auch der Fall sein, wenn sie als Haushaltsvorstand gelten, weil sie den überwiegenden Teil des gemeinsamen Einkommens bestreiten. In dieser Funktion müssen sie dafür Sorge tragen, dass die an Demenz Erkrankten keine dritten Personen schädigen. Sonst können sie auch als Angehörige zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden.

Freitag, 20. April 2018

Demenz und Alltag

Kostenlose Vortragsreihe für Patienten und Angehörige in Dortmund



Foto: pa Picture-Alliance

In Deutschland sind gegenwärtig ca. 1,6 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Eine solche Diagnose bringt nicht nur das Leben der Erkrankten gehörig durcheinander, sondern auch das ihrer Angehörigen. Denn: Die Pflegebedürftigen werden hauptsächlich zu Hause betreut. Angehörige brauchen also viel Kraft, um ihren Alltag und die zusätzliche Aufgabe zu meistern.

Wie das funktionieren kann, erfahren Interessierte bei einer kostenlosen Vortragsreihe von der IKK classic und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe. Die Reihe besteht aus sechs Einheiten und startet am Mittwoch, den 13. Juni. Die einzelnen Vorträge beginnen um 17 Uhr und dauern ca. zwei Stunden. Veranstaltungsort ist CMS Tagespflege, Am Heedbrink 84 in Dortmund. 

Die weiteren Termine sind dort immer mittwochs zur selben Zeit: 11. Juli, 12. September, 10. Oktober, 14. November und 12. Dezember. Die Vortragsreihe ist kostenlos, egal bei welcher Krankenkasse die Patienten oder Angehörigen versichert sind. Die Pflegebedürftigen sind ebenfalls herzlich willkommen. Während der einzelnen Vorträge können sie von professionellen Pflegefachkräften in der Einrichtung betreut werden.

Dr. Stephan Knoblich, Leiter Fachreferat Pflege beim MDK Westfalen-Lippe, und seine Kollegen erläutern an den einzelnen Tagen das Krankheitsbild Demenz, welche kognitiven Einschränkungen und psychischen Probleme auftreten können, wie man mit Demenzerkrankten besser kommuniziert und wie man besondere Situationen besser meistert. Sie stellen außerdem die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Angebote vor, die Angehörige bei der Pflege entlasten können. An jedem Termin bleibt immer genügend Zeit, eigene Sorgen und Ängste loszuwerden und Fragen zu stellen. 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb unbedingt anmelden bei den beiden IKK-Pflegeberatern Carmen Niggemeier (0231 22568-502, carmen.niggemeier@ikk-classic.de) oder Siegfried Wustig (0231 22568-570, siegfried.wustig@ikk-classic.de).

Montag, 16. April 2018

Repräsentative Umfrage: Senioren sorgen sich vor Alzheimer

Männer machen sich weniger Sorgen über eine Alzheimer-Erkrankung als Frauen




Mit zunehmendem Alter steigt die Sorge, an Alzheimer zu erkranken. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI). Von den über 70-Jährigen fürchten insgesamt 61 Prozent eine solche Erkrankung. In der Gesamtbevölkerung sind es noch 40 Prozent, bei den unter 30-Jährigen lediglich 14 Prozent.

Während sich Männer (33 Prozent) weniger Sorgen über eine Alzheimer-Erkrankung machen, liegt dieser Wert bei Frauen (47 Prozent) deutlich höher. Die Angst vor der Alzheimer-Krankheit ist bei Personen, die einen alzheimerkranken Angehörigen haben, mit 58 Prozent viel stärker ausgeprägt als in der Gesamtbevölkerung.

Jedes Jahr werden etwa 200.000 Menschen mit der Erkrankung diagnostiziert


Die Alzheimer-Krankheit ist eine unheilbare Störung des Gehirns. Durch das Absterben von Gehirnzellen werden Erkrankte zunehmend vergesslich, verwirrt und orientierungslos. Mit deutschlandweit rund 1,2 Millionen Patienten ist Alzheimer eine Volkskrankheit und die häufigste Form der Demenz. Jedes Jahr werden etwa 200.000 Menschen mit der Erkrankung diagnostiziert. Der größte bekannte Risikofaktor ist das Alter.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage der Alzheimer Forschung Initiative e.V., durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach bei 1.271 Personen ab 16 Jahren.

Dienstag, 10. April 2018

Zwei Patienteninformationen zum Thema Demenz

Demenz - eine Herausforderung für Angehörige




Schlüssel weg, Termin vergessen, Tür aufgelassen – sowas kennt jeder. Der Gedanke, dass es sich dabei um Demenz handelt, kann Angst machen. Denn bei einer Demenz lassen Gedächtnis und praktische Fähigkeiten nach. Irgendwann können demenzkranke Menschen nicht mehr alleine leben. Dann versorgen und pflegen häufig Angehörige das kranke Familienmitglied. Das kann an den Kräften zehren. Vor diesem Hintergrund hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zwei kompakte und allgemein verständliche Informationsblätter zum Thema Demenz entwickelt.

Die Kurzinformation "Demenz – mehr als nur vergesslich" gibt einen Überblick über die Krankheit: Sie informiert über die verschiedenen Erscheinungsformen und erläutert die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Informationsblatt richtet sich an Menschen, die mehr über Demenz wissen möchten oder befürchten, betroffen zu sein.

In der zweiten Kurzinformation "Demenz – eine Herausforderung für Angehörige" stehen die Angehörigen im Mittelpunkt. Sie finden darin Hinweise, wie sie einem demenzkranken Menschen helfen können und was sie vor allem für sich selbst tun können. 




Dienstag, 3. April 2018

Höhere Zuzahlungen für Millionen Patienten möglich

Neue Arzneimittel-Festbeträge seit 01. April


Foto: ABDA

Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen seit 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. 

Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro. 

Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt. 

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen traten am 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. 

So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. 

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter www.aponet.de zu finden.