Dienstag, 27. März 2018

Ostern: "Apothekenfinder 22 8 33" weist schnellsten Weg zur nächsten Notdienstapotheke

Der Nacht- und Notdienst der mehr als 19.000 Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr


Foto: ABDA

Millionenfach nutzen Patienten in Deutschland jedes Jahr den „Apothekenfinder 22 8 33“, um in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen wie Ostern die nächstgelegene Nacht- und Notdienstapotheke zu finden. Im Jahr 2017 wurde das Angebot der Apotheken von den Patienten insgesamt 13,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. 

Den Löwenanteil davon verbuchte die Suche auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de mit 12,2 Millionen Abrufen. Dahinter folgt die Smartphone-App mit 580.000 Abrufen. Per Festnetztelefon oder Handy (inklusive SMS) haben den „Apothekenfinder 22 8 33“ insgesamt 350.000 Nutzer zwischen Rügen und Bodensee in Anspruch genommen. Das hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände berechnet, die diesen Service bundesweit anbietet und für die Osterferien alle Reisenden, aber auch Daheimgebliebene darauf hinweist. 

Der „Apothekenfinder 22 8 33“ bietet jedem Patienten im Ernstfall eine schnelle und bequeme Adresssuche für eine geöffnete Apotheke in der Nähe an: Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. 

Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Die Kontaktdaten der Notdienstapotheken in der Nähe hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Lokalzeitungen im jeweiligen Serviceteil abgedruckt. 

Zum Hintergrund: Der Nacht- und Notdienst der mehr als 19.000 Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr. Etwa 1.300 Apotheken versorgen jede Nacht, jeden Sonn- oder Feiertag insgesamt 20.000 Patienten. Pro Jahr werden fast 500.000 Notdienste geleistet. Je nach regionalen Gegebenheiten ist die Notdienstfrequenz für die einzelnen Apotheken unterschiedlich hoch: Im Freistaat Bayern, einem Flächenland, muss eine Apotheke im städtischen München durchschnittlich 14 mal Notdienst pro Jahr leisten, während eine Apotheke im ländlicheren Rothenburg dies 74 mal pro Jahr tun muss.

Freitag, 23. März 2018

So lange sind Arzneimittel-Rezepte gültig

Bestimmte Rezepte nur 3 Tage gültig


Foto: Matthias Preisinger  / pixelio.de


Die Gültigkeit eines Rezepts hängt von dessen Art und dem Ausstellungsdatum ab. "In welchem Quartal das Rezept ausgestellt wurde, spielt dagegen keine Rolle", sagt Apotheker Tarlan Ali aus Achim bei Bremen im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". 

Am häufigsten kommt das rote Kassenrezept für gesetzlich Versicherte vor. "Es gilt in der Regel 28 bis 31 Tage, je nach Monatslänge, Krankenkasse und Bundesland", so Ali. 

Rezepte für privat Krankenversicherte seien meistens blau und drei Monate lang gültig. 

"Für starke Schmerzmittel gibt es ein besonderes gelbes Betäubungsmittel-Rezept, dessen Gültigkeit nur über sieben Tage reicht." 

Das grüne Formular nutzt der Arzt dem Apotheker zufolge, wenn er ein Medikament empfehlen will, das nicht verschreibungspflichtig ist und das der Patient selbst bezahlen muss. "Nur dieses grüne Rezept gilt unbegrenzt." 

Seit Oktober 2017 gibt es zudem ein neues Rezept, auf dem Klinikärzte Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Arznei- und Hilfsmittel verschreiben können. Es trägt den Aufdruck "Entlassmanagement" und ist laut Ali für Medikamente drei Tage, für Hilfsmittel sieben Tage gültig. Vorsicht: "Der Ausstellungstag wird mitgezählt." 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Dienstag, 20. März 2018

Ernährung bei schweren Erkrankungen

Wenn  der Hunger fehlt





Schwerkranke Menschen wie beispielsweise Krebs-, Schlaganfall- oder Parkinsonpatienten leiden nicht nur körperlich unter ihrer Erkrankung. Eine häufige Folgeerscheinung kann sein, dass Betroffene unter Appetitlosigkeit oder großen Schluckbeschwerden leiden, wodurch die Gefahr einer Mangelernährung droht. Rund um den Tag der gesunden Ernährung am 7. März 2018 machte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg darauf aufmerksam, dass gerade für diese Erkrankten die Versorgung mit geeigneten Nahrungsmitteln sehr wichtig ist, da Mangelsituationen den belasteten Organismus weiter schwächen. Mit einfachen Methoden und Hilfestellungen kann Betroffenen bei Appetitlosigkeit oder Schluckbeschwerden geholfen werden.

Ursache für mangelhafte Nahrungsaufnahme kann viele Gründe haben


Die Ursache für die mangelhafte Nahrungsaufnahme können körperliche Beschwerden sein wie reduzierte Speichelproduktion, was das Schlucken erschwert. Ebenso häufig ist eine krankheits- oder behandlungsbedingte Beeinträchtigung im Mund, Rachen oder Speiseröhrenbereich beispielsweise nach Bestrahlungen oder Eingriffen, erläutert Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes: „Bei derart gelagerten Problemen können Apotheken Betroffene oder pflegende Angehörige unterstützen. Bei Schluckbeschwerden kann eine pürierte Kost oder gegebenenfalls breiige Fertignahrung, die alle nötigen Nährstoffe enthält, hilfreich sein. Auch hochkalorische Trinknahrung kann den Erkrankten helfen, trotz der Schluckbeschwerden bei Kräften zu bleiben.“

Wichtig kann auch die Schlucktechnik sein


Gulde führt weiter aus, dass manchmal nicht nur die Nahrungsaufnahme erschwert ist. Bei Schluckbeschwerden können auch Arzneimittel wie große Kapseln oder Tabletten schwierig verabreicht werden. „Manchmal klappt es, dass Tabletten zerkleinert und beispielsweise mit Apfelmus eingenommen werden können. Doch das geht nicht bei allen Arzneimitteln. In Apotheken gibt es auch eine Art Gel, mit dem Medikamente zum Erleichtern des Schluckens überzogen werden können.“ Wichtig, so der apothekerliche Rat, ist auch die Schlucktechnik: „Viele Menschen neigen den Kopf automatisch nach hinten, wenn sie eine Tablette schlucken. Dabei wird die Speiseröhre jedoch eher eingeengt. Besser ist es, den Kopf leicht nach vorne zu beugen und das Kinn nach unten zu ziehen und so zu schlucken.“ 

Weiter ist zu bedenken, dass es von vielen Medikamenten auch andere Darreichungsformen wie Säfte, Pulver oder auch Wirkstoffpflaster gibt, die die Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Schluckfunktion erleichtern. Darum ist es wichtig, in solchen Fällen Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker zu nehmen, damit geeignete Arzneiformen gefunden werden können.

Freitag, 16. März 2018

Nach Zeitumstellung öfter Blutdruck messen

In der Nacht von Samstag, den 24.03.2018 auf Sonntag, den 25.03.2018 erfolgt die Zeitumstellung auf Sommerzeit


Fotoquelle:
"obs/Wort & Bild Verlag - Diabetes Ratgeber/shutterstock_218029606" 


Die Zeitumstellung bringt den Biorhythmus durcheinander: Das kann nicht nur zu Schlaf- und Konzentrationsproblemen führen, sondern sich bei Menschen mit Diabetes auch auf die Blutzuckerwerte auswirken, wie der Diabetologe Dr. Jens Kröger aus Hamburg im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" betont. 

Insbesondere Insulinpflichtige sollten daher nach der Umstellung von der Winter- auf die Sommerzeit häufiger messen und erhöhte Werte so korrigieren, wie mit dem Arzt besprochen. 

Wer auf Tabletten eingestellt ist, sollte sie weiterhin zur gewohnten Zeit einnehmen. 

"Am Morgen nach der kurzen Nacht sollten Menschen mit Diabetes daran denken, ihre Geräte - etwa Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen und CGM-Systeme - auf die Sommerzeit umzustellen", so Kröger. 

Quelle:. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Montag, 12. März 2018

Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen

Prävention ist das A und O




Viele Pflegebedürftige sind bei der täglichen Mundhygiene auf Hilfe angewiesen. Der neue ZQP-Ratgeber bietet pflegenden Angehörigen dafür praktische Tipps. 

Mund- und Zahnpflege sind auch bei älteren pflegebedürftigen Menschen wichtig für die Lebensqualität und die Gesundheit. Aufgrund körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigkeit kann es jedoch sehr schwer sein, zum Beispiel die tägliche Zahn- oder Prothesenpflege selbstständig zu bewältigen. Etwa 30 Prozent der Pflegebedürftigen brauchen dabei Hilfe.

Bei der Mundpflege helfen häufig pflegende Angehörige. Dafür benötigen diese nicht nur viel Einfühlungsvermögen, sondern auch fundiertes praktisches Wissen. Um pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Kooperation mit der Bundeszahnärztekammer den neuen Ratgeber Mundpflege – Praxistipps für den Pflegealltag erarbeitet.

Dieser informiert über allgemeine Fragen zur Mundgesundheit im Alter sowie geeignete Hilfsmittel, damit der Pflegebedürftige möglichst viel selbst machen kann und seine Selbstständigkeit erhalten bleibt. Wird zum Beispiel der Griff einer Zahnbürste mit einem kleinen Gummiball verstärkt, kann man sie besser greifen. Zudem zeigt der Ratgeber mit anschaulichen Illustrationen, wie pflegende Angehörige bei der Mund- und Zahnpflege unterstützen oder diese sogar ganz übernehmen können. Außerdem erfahren die Pflegenden, wann ein Arzt oder Zahnarzt zurate gezogen werden sollte. Denn Beschwerden im Mund beeinträchtigen nicht nur das Essen und Sprechen, sie weisen eventuell auch auf Erkrankungen hin, die behandelt werden müssen.

„Die Mundgesundheit hat großen Einfluss auf die persönliche Lebensqualität. Sie ist nicht nur wichtig, um problemlos und schmerzfrei zu essen, sondern auch für eine deutliche und verständliche Aussprache. Deswegen ist Prävention von Mund- und Zahnerkrankungen auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit wichtig, um etwa Schmerzen, Infektionen, Probleme beim Kauen oder Schlucken bis hin zu Mangelernährung zu vermeiden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege. „Mit dem Ratgeber Mundpflege möchten wir die Selbstständigkeit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen stärken und pflegende Angehörige bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützen“, so Suhr weiter.

Immer mehr Menschen haben heute bis ins hohe Alter noch natürliche Zähne. Oft geht jedoch das Zahnfleisch stark zurück – Erkrankungen wie Zahnwurzelkaries und Parodontitis drohen dann besonders. Etwa 90 Prozent der über 75-Jährigen leiden unter einer mittelschweren bis schweren Form von Parodontitis. Dies ist hochbedeutsam: Denn gelangen die Bakterien aus dem Mund in den Kreislauf, kann das zum Beispiel zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenentzündungen führen.

Der Ratgeber Mundpflege ist Teil der Ratgeberreihe des ZQP, die Angehörigen fundierte alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. 

Die Printausgaben können kostenlos per E-Mail beim ZQP unter bestellung@zqp.de bestellt werden.

Dienstag, 6. März 2018

Ein Jahr Cannabis-Gesetz

3933 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente bei der BARMER


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Bei der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. 

Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt. Das geht aus einer Auswertung der BARMER mit Blick auf das einjährige Bestehen der Regelung hervor. 

Mit dem Gesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. „Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. 

Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.

Anträge vor allem aus Bayern und NRW


Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Bayern mit 826 und in Nordrhein-Westfalen mit 782 gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und zehn Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich so etwas angleichen“, so Marschall.

Antragszahlen sind leicht schwankend


Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils über 400 Anträge auf Kostenübernahme gegeben hatte, sank deren Zahl bis Januar auf jeweils unter 400. Im Februar ist sie wieder etwas angestiegen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, ergänzt Marschall.