Mittwoch, 28. Februar 2018

Wie pflegende Angehörige beim Essen und Trinken helfen können

Ernährung und Prävention



Der neu gestaltete ZQP-Ratgeber „Essen und Trinken“ bietet leicht verständliche Tipps, wie man etwa Mangelernährung oder Flüssigkeitsmangel bei Pflegebedürftigen vermeiden kann.


Essen und Trinken sind ein Leben lang hochbedeutsam. Der Körper braucht unter anderem Nährstoffe und Energie, um gesund zu bleiben. Ernährung ist daher gerade auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein wichtiger Faktor von gesundheitlicher Prävention.

Aber für viele pflegebedürftige Menschen sind die täglichen Mahlzeiten belastend. Die Gründe dafür sind vielfältig: Kau- oder Schluckbeschwerden, motorische Einschränkungen, Appetitlosigkeit oder Vergesslichkeit können das Essen und Trinken erheblich erschweren. Das Risiko einer Mangelernährung steigt dann. Viele der etwa drei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland benötigen daher Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder beim Essen und Trinken.

Daher hat die gemeinnützige Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) einen kostenlosen Ratgeber für pflegende Angehörige mit praktischen Hinweisen, aktuellem Basiswissen und anschaulichen Illustrationen rund um das Essen und Trinken entwickelt. Die Informationen entsprechen dem bestverfügbaren Pflegefachwissen und basieren unter anderem auf dem Expertenstandard zum Thema Ernährungsmanagement des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).

Gemeinsame Mahlzeit sehr wichtig für das soziale Zusammensein


„Beim Essen und Trinken unterstützen, ist eine der zentralen Tätigkeiten von pflegenden Angehörigen. Sie tragen dabei nicht nur zu einer bedarfsgerechten Ernährung bei. Es geht zum Beispiel auch um das sozial sehr wichtige Zusammensein bei einer gemeinsamen Mahlzeit und nicht zuletzt den Genuss“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende Dr. Ralf Suhr. „Zudem trainieren sowohl die Vorbereitung der Mahlzeiten als auch die Nahrungsaufnahme selbst die Muskeln und die Koordination der Pflegebedürftigen.“ Darum sollten diese so viel wie möglich selbst übernehmen und wenn nötig auch dazu angeleitet werden. Es könne für pflegende Angehörige also sehr herausfordernd sein, richtig bei Mahlzeiten Hilfestellung zu geben. Darum sei es wichtig, sie mit qualitätsgesichertem Rat zu unterstützen, so Suhr weiter.

Der Ratgeber gibt auf 36 Seiten einen Überblick, was bei der Ernährung Pflegebedürftiger wichtig ist. Zudem werden Tricks und Hilfsmittel vorgestellt, die Pflegebedürftigen das Essen und Trinken erleichtern. Pflegende Angehörige finden zahlreiche Hinweise, wie sie mit konkreten Problemen wie Schluckstörungen, Appetitlosigkeit, Verdauungsbeschwerden, Anzeichen für eine Fehlernährung oder Flüssigkeitsmangel umgehen können: Zum Beispiel sollten bei Schluckstörungen keine faserigen, krümeligen Lebensmittel gereicht werden. Bei Appetitlosigkeit sind kleinere, über den Tag verteilte Mahlzeiten sinnvoll. Ein Ernährungsprotokoll kann helfen, Mangelernährung frühzeitig zu erkennen.

Für eine gesunde Ernährung ist Zeit ein wichtiger Aspekt. „Pflegebedürftige sollten beim Essen und Trinken nicht gedrängt werden. Das Tempo sollte an ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten angepasst sein – auch wenn das manchmal sehr viel Geduld von den Helfern fordert. Jemanden zum Essen zwingen, ist absolut tabu. Aber auch wann und was gegessen wird, sollte mit dem Pflegebedürftigen abstimmt werden“, erklärt ZQP-Pflegeexpertin Daniela Sulmann.

Der Ratgeber „Essen und Trinken“ ist Teil der Ratgeberreihe des ZQP, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. 

Die Printausgaben können kostenlos per E-Mail beim ZQP bestellt werden: bestellung@zqp.de.

Mehr zum Ratgeber und anderen Angeboten der Stiftung gibt es auf www.zqp.de.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Mit Wirkung – Büroservice für Senioren und pflegende Angehörige

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal


Hier geht es zur Webseite

Schleichend durch eine Krankheit oder plötzlich durch einen Sturz kann der Pflegefall eintreten, nicht nur bei hochbetagten Senioren. Dann stellen sich viele drängende Fragen, z.B.: Wie kann man einen Pflegegrad erlangen? Was möchte der Medizinische Dienst von mir wissen? Wie kommt man schnell an einen Rollator oder ein Pflegebett nach einem Klinikaufenthalt? Wer hilft mir meine Wohnung so umzubauen, dass ich weiter darin leben kann? Kann ich eine 24h Unterstützung durch eine verlässliche osteuropäische Pflegekraft erhalten? Und wer zahlt das alles?

Jetzt braucht man den Durchblick im Pflegedschungel


Genau darauf hat sich das Unternehmen „Mit-Wirkung“ von Bärbel und Wolf-Dietrich Schelling spezialisiert, dessen seniorenfreundliches barrierefreies Büro ist in der Waiblinger Altstadt zu finden ist. 


Das Ehepaar berät nicht nur rund um das Thema Pflegeleistungen, sondern hilft auch ganz konkret und tatkräftig bei der Umsetzung. Denn es fällt viel Papierkram an für Anträge, Widersprüche und Abrechnungen mit den Kranken- und Pflegekassen, der die betroffenen Senioren oft überfordert. Für die pflegenden Angehörigen, ist es beruhigend zu wissen, dass der administrative Teil in professionellen Händen liegt und sie ihre wertvolle Zeit voll für die Pflege ihres Angehörigen nutzen können. 


Bereits heute gibt es ca. 3,1 Mio. registrierte Pflegebedürftige in Deutschland. Fast 75 % dieser Menschen werden zu Hause gepflegt. Daneben gibt es noch eine hohe Dunkelziffer von ca. 2,1 Mio. Menschen die ohne Beantragung von Pflegeleistungen, fast ausschließlich zu Hause, von Angehörigen gepflegt werden. 

Jede Pflegesituation benötigt individuelle Lösungen


Eine Pflegesituation ist schwer planbar, weder in der Intensität noch in der Dauer. Zudem ist jeder Pflegefall individuell und benötigt daher auch individuelle Lösungen. Schellings waren selbst pflegende Angehörige und können aufgrund ihrer Erfahrung oft schon die nächsten Schritte vorausplanen und nicht nur reagieren. 

Der Aktionsradius der Firma Mit Wirkung reicht von Stuttgart bis ins Remstal und geht weit über das Erledigen der Post, das Ausfüllen von Formularen sowie die Prüfung von Rechnungen und die Vorbereitung von Überweisungen hinaus. Das gute Netzwerk von verlässlichen Partnern steht den Kunden offen sowie die Kontakte zu den Pflegestützpunkten oder Seniorenräten in der Region. 

Das Angebot umfasst die richtige Beantragung eines Pflegegrades. Damit verbunden ist dann die Begutachtung und Einstufung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen in einen Pflegegrad. Hier werden die Kunden der Firma Mit Wirkung einfühlsam auf den Einstufungsprozess vorbereitet und evtl. Widersprüche gegen das Ergebnis der Begutachtung eingelegt. 

Erhalten die Pflegebedürftigen einen Pflegegrad, geht es darum die passenden Leistungen der Pflegekasse so zu kombinieren, dass eine optimale Versorgung sichergestellt wird. Die Überprüfung der monatlichen Abrechnungen der Pflegekassen ist ein wichtiger Punkt, denn da passieren viele Fehler und den Kunden kann richtig Geld gespart werden. 

Menschen die pflegebedürftig sind müssen häufig Anpassungen im häuslichen Umfeld vornehmen, damit das Haus oder die Wohnung z.B. seniorengerecht umgebaut werden. Oft muss die Dusche umgebaut oder ein Treppenlift eingebaut werden. Auch hierfür gibt es von den Pflegekassen Zuschüsse von bis zu € 4.000,- Diesen Prozess begleitet die Familie Schelling für Ihre Kunden, von der Angebotseinholung bei den Handwerkern bis zur Beantragung bei den Pflegekassen. Auch hier gibt es viel administrativen Aufwand um die Zuschüsse zu erhalten. 

Auch an Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patienten-verfügungen muss gedacht werden


Ein Thema um die Dienstleistung abzurunden ist die Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. In Kooperation mit JuraDirekt werden diese Dokumente gesetzesaktuell erstellt und auf Wunsch in einer Datenbank hinterlegt, damit im Notfall 24 Stunden 7 Tage die Woche der Zugriff gewährleistet ist. 

Die Vision ist, dass sich Senioren im Rems-Murr-Kreis und Stuttgart nicht mehr mit Administration herumärgern müssen und die Angehörigen ihre Zeit mit ihren Eltern oder Ehepartnern verbringen, statt mit Rechnungen, Mahnungen und Anträgen und Formularen. 


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mit-wirkung.eu 
oder telefonisch unter der Rufnummer 0 71 51 - 5029 5990

Donnerstag, 15. Februar 2018

Pflege zu Hause: Arzt kann Pflegebett verschreiben

Eine Standard-Pflegematratze gehört in der Regel dazu


Pflegende Angehörige sollten ihrem Rücken zuliebe frühzeitig an ein Pflegebett für ihr krankes Familienmitglied denken. 

"Wenn der Pflegebedürftige körperlich eingeschränkt ist, rate ich auf jeden Fall dazu", sagt Dr. Michael Vetter, Apotheker aus Stockach und Experte für Pflegehilfsmittel, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Schon weil ich damit auf Knopfdruck eine rückenfreundliche Arbeitshöhe einstellen kann, meist in Hüfthöhe." 

Sofern der Kranke einen Pflegegrad habe, könne der Arzt eine Verordnung für das Bett ausstellen, die aber noch von der Kasse geprüft werde. 

"Die Lieferung erfolgt über Vertragspartner der Kassen - dazu zählen auch einige Apotheken. Eine Standard-Pflegematratze gehört in der Regel dazu." 

Viele pflegende Angehörige haben Experten zufolge Rückenprobleme und Gelenkschmerzen, weil sie nach der Hauruck-Methode vorgehen. Dass es auch anders geht, kann man von Profis lernen: "Führen und schieben, statt heben und tragen", sollte das Motto sein, betont die Krankenschwester und Praxisanleiterin Anja Hirsch vom Klinikum München-Harlaching. 

Für den aktuellen "Senioren Ratgeber" hat sie rückenfreundliche Lösungen für drei typische Pflegesituationen erstellt. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" (Ausgabe 2/2018 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus)

Samstag, 10. Februar 2018

Landesregierung von Baden-Württemberg stärkt wohnortnahe Pflegestrukturen

Die Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben


Der Landesregierung von Baden-Württemberg ist es ein zentrales Anliegen, die Pflegeversorgung im Land zukunftsfest auszubauen. Mit dem neuen Landespflegegesetz soll unter anderem die ambulante und teilstationäre Pflege gestärkt und landesweit die Pflegeberatung verbessert werden. Die Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.


„Die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf. Mit den Eckpunkten zu einem neuen Landespflegegesetz greifen wir diesen Wunsch auf. Ziel ist es, dass jede und jeder Pflegebedürftige möglichst nah am Wohnort genau das passende Angebot vorfindet, das der individuellen persönlichen Situation und dem jeweiligen Lebensumfeld entspricht“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Pflegeversorgung im Land zukunftsfest ausbauen


„Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Pflegeversorgung im Land zukunftsfest auszubauen. Neben der Strategie ,Quartier 2020‘ und der konsequenten Förderung von Unterstützungsangeboten im Alltag ist die umfassende Novellierung des Landespflegegesetzes der dritte wichtige Baustein einer modernen Pflegepolitik für Baden-Württemberg“, betonte der Minister für Soziales und Integration Manne Lucha.

„Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen brauchen eine breite Palette vielfältiger und miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. Wir wollen deshalb nicht nur die ambulante und teilstationäre Pflege stärken, sondern auch landesweit die Beratung in Sachen Pflege verbessern.“ Lag der Fokus der Förderung früher auf den vollstationären Pflegeheimplätzen, müsse ihre Ausrichtung heute deutlich weiter gefasst werden. Es müssten zeitgemäße Schwerpunkte gesetzt werden, da die Bürgerinnen und Bürger verstärkt neue ambulant ausgerichtete Wohn- und Unterstützungsformen nachfragten. Die Angebote müssten daher in eine nicht mehr nur auf Pflege ausgerichtete, umfassende Unterstützungsinfrastruktur eingebunden werden.

Minister Lucha: „Die Unterstützung der Zukunft ist integriert im vertrauten sozialräumlichen Umfeld. Sie beugt Vereinsamung vor und stärkt den sozialen Zusammenhalt und soziale Kontakte – sowohl von pflegebedürftigen Menschen als auch deren Angehörigen. Hier steht der Quartiersgedanke im Vordergrund. Wir sehen die künftigen Schwerpunkte daher  in wohnortnahen, unterstützenden Wohnformen sowie in der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.“

Vier wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes


„Die Kommunen vor Ort können am besten beurteilen, welche Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege bereits vorhanden sind und welche noch aufgebaut werden müssen. Stadt- und Landkreise sollen deshalb eigene kommunale Pflegekonferenzen einrichten können, um beispielsweise Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Vernetzung von Leistungsangeboten zu koordinieren“, so Lucha. Diesen könnten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Pflegebedürftigen, des Pflegepersonals sowie der Zivilgesellschaft angehören. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmen- und Versorgungsverträgen sowie beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. Beispielsweise könnte die Pflegekasse aufgefordert werden, nur noch mit solchen Investoren Verträge abzuschließen, die neben stationären auch Tagespflegeplätze anbieten.

Im Rahmen von Modellvorhaben können Kommunen ferner zukünftig Beratung aus einer Hand anbieten. Dazu richten die Kommunen Pflegeberatungsstellen ein, die sie von den Pflegekassen vergütet bekommen. Darüber hinaus beinhaltet die Beratung aus einer Hand auch Informationen zu kommunalen Themen wie zum Beispiel Altenhilfe, Eingliederungshilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst, rechtliche Betreuung, behindertengerechte Wohnangeboten, öffentlicher Nahverkehr sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

„Das von der Landesregierung lange geforderte kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten soll nun ebenfalls Eingang in Landesrecht finden“, so Lucha. Hier können die Kommunen, die diese Möglichkeit wahrnehmen, Bürgerinnen und Bürger unabhängig und kostenlos über Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort beraten. Damit kann ein Angebot geschaffen werden, mit dem Pflegebedürftigen und Angehörigen direkt vor Ort kompetent geholfen wird.

„Wir möchten außerdem die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche im Gesundheits- und Pflegewesen sowie von Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegediensten stärken. Ziel ist es, die über Sektorengrenzen hinausreichende Zusammenarbeit zu verbessern und zu verfestigen, um damit fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsformen zu schaffen“, so Minister Lucha. So solle zum Beispiel ein reibungsloser Übergang von einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung in anschließende pflegerische Strukturen durch klare Vereinbarungen geregelt werden. Darüber hinaus soll ein nahtloses Ineinandergreifen von ambulanten, teil- und vollstationären Pflege- und Unterstützungsstrukturen gewährleistet werden.

Gesellschaftsreport zum Thema Pflege vorgestellt


Wie wichtig die Gesetzesnovelle ist, zeige laut Minister Manne Lucha auch der Gesellschaftsreport „Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege von Angehörigen“, den das Ministerium für Soziales und Integration und das Statistische Landesamt ganz aktuell vorgelegt haben. „Das Bewusstsein, dass sich Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit nicht ausschließen dürfen, rückt immer stärker in den Fokus der öffentlichen Debatte“, so Lucha. 

Auch in Baden-Württemberg sei der demografische Wandel spürbar. In Baden-Württemberg lebten mehr als 328.000 Pflegebedürftige (Stand 2015). Es gebe immer mehr ältere Menschen, damit werde auch die Zahl der potenziell Pflegebedürftigen weiter zunehmen. Zwischen den Jahren 1999 und 2015 habe die Zahl der Pflegebedürftigen um 56 Prozent zugenommen, Tendenz weiter steigend. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werde von Angehörigen betreut, von denen wiederum knapp zwei Drittel erwerbstätig seien. 62 Prozent der pflegenden Erwerbstätigen seien Frauen. „Sie arrangieren ihre Erwerbstätigkeit um die Pflege herum und schultern damit einen Großteil der häuslichen Pflege“, so Minister Lucha.

Dennoch empfänden Pflegende laut der Untersuchung ihre Erwerbstätigkeit häufig als Abwechslung und Ausgleich und seien mit dem eigenen Leben zufriedener als Pflegende, die nicht erwerbstätig sind. „Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit erhält dadurch besondere Bedeutung“, so Lucha weiter. Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg gingen davon aus, dass im Jahr 2030 die meisten Pflegebedürftigen ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt werden. „Mit dem Landespflegegesetz schaffen wir vor Ort die Strukturen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit möglich zu machen“, betonte Minister Lucha.

Mittwoch, 7. Februar 2018

Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung und wie ermittle ich meinen Pflegebedarf?

Neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen


Hier zum Herunterladen

Wer Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung und wie ermittle ich meinen Pflegebedarf? Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den notwendigen Bedarf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Doch inzwischen hat sich die Gesetzeslage deutlich verändert. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.

„Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen“, erklärt Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverband SoVD.


Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln.

„Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen“, sagt Florian Schönberg, der Pflegeexperte des SoVD.

Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht zum Download unter sovd.de/pflegetagebuch bereit. 

Zudem kann man die Publikation beim SoVD bestellen. Der Ratgeber ist kostenfrei. 

Ihrer Bestellung legen Sie bitte einen mit 1,00 Euro frankierten und mit Ihrer Postanschrift versehenen Briefumschlag (DIN A4 oder A5) bei.

Bitte senden Sie Ihre Bestellung an: 

Sozialverband Deutschland e. V.

Abteilung PAD

Stralauer Straße 63
10179 Berlin

Der Sozialverband SoVD berät seine Mitglieder auch in Fragen der sozialen Pflegeversicherung. Zum Beispiel zum Thema Pflegegrad.

Samstag, 3. Februar 2018

Qualitätsbericht des MDS: Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf



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Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheits-entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. 

Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland



Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. 

Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. „Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. 

„Die Berichtsergebnisse zur Versorgungsqualität zeigen, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Zum Beispiel bei der Schmerzerfassung - wenn diese nicht systematisch erfolgt, dann können Medikamentengaben nicht angepasst werden. Oder Beispiel Wundversorgung – bei jedem vierten Pflegebedürftigen ist sie nicht nach dem aktuellen Wissensstand erfolgt“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Es besteht sowohl bei der Personalausstattung als auch bei der Umsetzung des fachlich Gebotenen Handlungsbedarf. „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflege-bedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen sind nach wie vor externe Qualitäts-prüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar. 

Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS, der den 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, stellte erste Ergebnisse aus den Abrechnungs-prüfungen in der ambulanten Pflege vor, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. Dabei prüfen die MDK, ob Leistungen, die Pflegedienste den Pflegekassen in Rechnung stellten, auch wie vereinbart bei den Pflegebedürftigen angekommen sind. Geprüft wurden Abrechnungen von Leistungen für rund 6.000 Pflegebedürftige. „Bei gut einem Drittel (35,2%) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (6 und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Brüggemann. Die Bandbreite reicht dabei von Unstimmigkeiten zwischen der Pflegedokumentation und Auskünften der Pflegebedürftigen bis hin zu Leistungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht oder unvollständig erbracht worden sind. Gibt es Hinweise auf solche Auffälligkeiten, so informiert der MDK die Pflegekassen, die dann Maßnahmen bis hin zu Rückerstattungen und Vertragskündigungen ergreifen können. 64,8 Prozent der geprüften Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf. Zusammenfassend stellt Brüggemann fest: „Die meisten Pflegedienste arbeiten gut und zuverlässig und rechnen ordentlich ab. Ein Teil der Dienste zeigt aber gehäuft Auffälligkeiten bei der Abrechnung. Bei diesen Diensten muss genauer nachgeschaut werden.“ 

Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege 


70,7 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner hatten eine gerontopsychiatrische Einschränkung wie Demenz (2013: 63,8 Prozent). 77,5 Prozent der Bewohner brauchten eine Inkontinenzversorgung (2013: 76,9 Prozent); 37,8 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 35,0 Prozent). Bei 8,7 Prozent der untersuchten Personen gab es einen erheblichen Gewichtsverlust (2013: 7,6 Prozent). Bei 24,9 Prozent wurde der Gewichtsverlauf nicht kontrolliert (2013: 10,6 Prozent). 

Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege 


Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von Bewohnern den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Veränderungen gab es im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht in folgenden Bereichen:

Schmerzmanagement und -erfassung 


Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Die Schmerzerfassung liefert wichtige Informationen zur Steuerung der Schmerztherapie. Bei 37,1 Prozent der Bewohner war eine Schmerzerfassung notwendig, erfolgt ist sie bei 82,1 Prozent der Betroffenen (80,3 Prozent). Bei 17,9 Prozent der Betroffenen erfolgte weiterhin keine Schmerzeinschätzung.

Wundversorgung 


Bei 6 Prozent der Bewohner war eine Wundversorgung erforderlich. Bei 75,6 Prozent dieser Personen, erfolgte sie nach aktuellem Wissenstand. Bei 24,4 Prozent wurden Maßnahmen wie Druckentlastung und hygienische Anforderungen nicht im erforderlichen Maße umgesetzt. Hier ist eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht (79 Prozent) zu verzeichnen. 

Dekubitusprophylaxe 


43,7 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitus-Risiko. Bei 80,7 Prozent wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu 2013 – die erforderlichen Prophylaxen wurden damals bei 75,6 Prozent umgesetzt. Gleichwohl ist noch kein zufriedenstellendes Niveau erreicht.

Freiheitseinschränkende Maßnahmen 


Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 12,5 Prozent auf 8,9 Prozent zurückgegangen – ebenfalls ein Fortschritt. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheits-einschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen. Ziel muss aber sein, freiheitseinschränkende Maßnahmen weiter zurückzuführen. Gute Einrichtungen kommen heute weitgehend ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen aus.

Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung 


31,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt (2013: 29,9 Prozent). 43,5 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 38,8 Prozent). 2,9 Prozent der Pflegebedürftigen litten an einem Dekubitus (2013: 3,2 Prozent).

Qualität in der ambulanten Pflege 


Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend.

Beratung bei Demenz


77,4 Prozent der Betroffenen wurden zu Maßnahmen bei Demenz beraten. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zum Umgang mit Selbstgefährdung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Tagesstrukturierung und ähnliches. Dies ist eine Verbesserung zum vergangenen Berichtszeitraum (2013: 66,3 Prozent). Ein Fortschritt der Pflegereform für die pflegebedürftigen Menschen ist, dass inzwischen Betreuungsmaßnahmen gleichberechtigt neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen als ambulante Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste erbracht werden können.

Beratung bei eingeschränkter Kontinenz / Ausscheidungen


43,7 Prozent der Pflegebedürftigen benötigten Beratung zum Umgang mit Ausscheidungen wie zum Beispiel Unterstützung beim Toilettengang, Einsatz von Hilfsmitteln wie Inkontinenzprodukte. Die Beratung ist bei 80,9 Prozent erfolgt (2013: 72,5 Prozent). 

Außerklinische Intensivpflege


Bei 1,1 Prozent der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld war eine Beatmung erforderlich. Die MDK-Prüfer sahen sich an, ob die Bedienung und Überwachung des Beatmungsgeräts sachgerecht war. Bei der Bewertung wird geprüft, ob Vitalparameter und Schwellenwerte dokumentiert sind und Wechsel- und Reinigungsintervalle eingehalten werden. Bei 75,3 Prozent der Betroffenen war dieses Kriterium erfüllt (2013: 83,1 Prozent). Aber bei jedem Vierten erfüllten die Dienste diese wichtigen Maßnahmen nicht. 2,1 Prozent der Pflegebedürftigen benötigten eine Trachealkanüle in der Luftröhre. Die MDK-Prüfer überprüften Wechsel und Reinigung der Kanüle. Bei 83,3 Prozent (2013: 84,1 Prozent) erfolgte dies sachgerecht. Hier besteht deutlicher Verbesserungsbedarf.

Abrechnungsprüfungen


Seit Oktober 2016 sind Abrechnungsprüfungen verpflichtender Bestandteil der jährlichen Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten. Im 5. Pflege-Qualitätsbericht wurden dazu die Daten aus 1.138 Prüfungen ausgewertet. Dabei überprüften die MDK-Mitarbeiter die in Rechnung gestellten Leistungen bei 6.079 Pflegebedürftigen. Bei 35,2 Prozent der geprüften Pflegedienste stellten die MDK-Prüfer mindestens eine Auffälligkeit fest. 64,8 Prozent der Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf.

Grundlagen des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts


Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet, Regelprüfungen ambulanter Pflegedienste werden am Tag zuvor angekündigt. Darüber hinaus kann der MDK bei Beschwerden auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Anlassprüfungen erfolgen auch bei ambulanten Pflegediensten unangemeldet. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 13.304 Pflegeheimen und in 12.810 ambulanten Pflegediensten des Jahres 2016 ausgewertet. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität bei den pflegebedürftigen Menschen. Dazu werden pflegebedürftige Menschen in einer Stichprobe in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI. 

Weitere Informationen


Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen. 

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 110 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 72 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.