Freitag, 30. September 2016

Zwei Drittel der Pflegenden in Deutschland stark belastet

Continentale Studie 2016


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Mehr als zwei Drittel aller Menschen, die in Deutschland einen Mitmenschen pflegen oder betreuen, fühlen sich durch die Aufgabe stark belastet. Die häufigsten negativen Auswirkungen sind dabei: körperliche und emotionale Erschöpfung sowie die Vernachlässigung eigener Bedürfnisse. Dies sind Ergebnisse der Continentale-Studie 2016 der Continentale Krankenversicherung. Für diese wurden bundesweit 1.000 Menschen befragt, die eine andere Person privat pflegen oder betreuen.

Belastung steigt mit Pflegestufe

Im Detail fühlen sich 23 Prozent sehr stark belastet, 48 Prozent stark. Unter den Befragten, die sich um eine Person mit der Pflegestufe 3 kümmern, sind sogar 36 Prozent sehr stark belastet. Gar keine Belastung empfinden nur 5 Prozent aller Befragten. Nur 31 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihrer Aufgabe auf jeden Fall gerecht.
Dies alles hat viele negative Folgen: 63 Prozent der Befragten fühlen sich körperlich erschöpft, 62 Prozent emotional und seelisch. 60 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihre persönlichen Bedürfnisse vernachlässigen. 43 Prozent fühlen sich bei der medizinischen Versorgung überfordert. Rund ein Drittel berichtet von negativen Auswirkungen auf den Beruf und von finanziellen Nachteilen.

Pflege sorgt auch für Zufriedenheit

Die Pflege eines anderen Menschen hat aber auch positive Auswirkungen. So sagen rund drei Viertel, die Pflege gebe ihnen die Möglichkeit, einer Person etwas zurückzugeben, die selbst schon viel für sie getan habe. Ebenfalls drei Viertel ziehen aus der Aufgabe positive Energie und Zufriedenheit. 63 Prozent freuen sich über die Unterstützung durch Partner, Familie oder Freunde.
In die Zukunft blicken viele Pflegende mit Sorgen. Die größte Sorge ist, dass sich der Zustand der gepflegten Person verschlechtert. Jeweils rund 60 Prozent befürchten auch, die Pflege in Zukunft körperlich oder emotional nicht mehr bewältigen zu können. Die Hälfte hat Angst davor, Pflege und Beruf nicht mehr in Einklang bringen zu können.

Gepflegt wird auch aus finanziellen Gründen

Die Gründe, warum Menschen pflegen, sind sehr vielfältig. 91 Prozent sagen, sie pflegen aus Liebe, 85 Prozent aus Pflichtgefühl. 64 Prozent sagen aber auch, ein Pflegeheim sei zu teuer und 58 Prozent nennen als Grund eine regelmäßige Geldleistung, zum Beispiel aus der Rente des Gepflegten.
Fragt man die Pflegenden, wie man sie entlasten könnte, nennen 53 Prozent mehr praktische, tätige Hilfe und 38 Prozent mehr emotionalen Beistand. 37 Prozent wünschen sich eine bessere finanzielle Unterstützung.

Pflegezusatzversicherung entlastet

„Einen anderen Menschen privat zu pflegen, verdient Bewunderung. Wir sehen deutlich, wie sehr diese Menschen belastet sind. Als Versicherer können wir hier nur einen kleinen Beitrag leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im besten Falle eine Teilkaskoversicherung, die zum Beispiel bei stationärer Pflege höchstens die Hälfte der Kosten deckt. Wir raten dringend zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, denn eines sehen wir in unserer Befragung: Eine bessere finanzielle Situation entlastet die Pflegenden nachhaltig“, so Dr. Marcus Kremer, Vorstand der Continentale Krankenversicherung.

80 Prozent mit Pflegestufe

80 Prozent der Personen, die von den Befragten gepflegt oder betreut werden, haben eine Pflegestufe. Dabei pflegen 55 Prozent die Eltern oder Schwiegereltern und 14 Prozent den Partner. 38 Prozent werden bei ihrer Tätigkeit durch einen Pflegedienst unterstützt, während 27 Prozent völlig allein pflegen. 60 Prozent der Befragten sind Frauen.

Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter www.continentale.de/studien abgerufen werden.

Mittwoch, 28. September 2016

Demenz betrifft auch Kinder und Jugendliche

Mehr als ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist im familiären Umfeld vom Thema Demenz betroffen


Foto: Rita Köhler - pixelio.de

Eine Demenzerkrankung ist eine große Herausforderung für den Erkrankten. An die Bedeutung, die eine solche Erkrankung für Kinder und Jugendliche hat, wird dabei häufig nicht gedacht. Ein Fehler, wie die aktuelle, repräsentative Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) jetzt unterstreicht: Denn etwa 29 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland geben an, einen Familienangehörigen mit einer Demenz zu haben.

Über Empfindungen und Bedürfnisse, die ein demenzerkrankter Angehöriger bei Kindern und Jugendlichen auslösen kann, wird dennoch wenig gesprochen – auch weil immer noch zu wenige Untersuchungen dazu vorliegen. Das ZQP möchte mit der Veröffentlichung seiner Kurzanalyse dazu beitragen, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Befragt wurden 1.005 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Das Fazit des ZQP: Der Umgang mit der Krankheit ist für viele ein Thema, bei dem sie auch Unterstützung benötigen.

Demenz betrifft auch junge Angehörige


„Demenz betrifft auch junge Angehörige. Die Erkrankung auf ein ausschließliches Altersphänomen zu reduzieren, ist falsch“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege. Kinder und Jugendliche dürften im Kontext der Krankheit nicht vergessen werden.

Das zeigen auch die Zahlen. Die meisten Kinder und Jugendlichen, die eine Demenzerkrankung in ihrer Familie wahrnehmen, empfinden in diesem Zusammenhang Belastungen. So macht 58 Prozent traurig, wie sich der Erkrankte aus ihrer Sicht verändert – 30 Prozent sind sich unsicher, wie sie mit ihm umgehen sollen. Jeder Vierte äußert Angst, dem Verwandten könne etwas zustoßen.

Bei den 12- bis 17-Jährigen wurde zudem erfragt, wen sie als Unterstützung sehen würden, wenn sie bei der Versorgung des Angehörigen helfen müssten. Von denjenigen, die von einer Demenz in der Familie betroffen sind, wollen knapp zwei Drittel eine ambulante Pflegekraft hinzuziehen. Zudem wünschen sich 49 Prozent für diesen Fall eine Person, die die Familie zu Pflegethemen berät. Einen Chat oder ein Forum im Internet will über ein Viertel nutzen. Immerhin noch jeder fünfte Befragte würde in schwierigen Situationen auf ein Sorgentelefon zurückgreifen.

„Als Gesellschaft müssen wir Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, gut mit dem Thema Demenz umgehen zu können. Die Aufklärung muss daher altersgerecht zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule beginnen. Neben der Familie müssen auch unsere sozialen Unterstützungssysteme dafür sorgen, dass auf akute Sorgen und Fragen von Kindern richtig reagiert werden kann“, betonte Suhr.

Neben den Herausforderungen wurden jedoch auch positive Erfahrungen in Zusammenhang mit der Demenzerkrankung berichtet: 15 Prozent der Befragungsteilnehmer geben an, viel durch den Umgang mit an Demenz erkrankten Angehörigen zu lernen. Ebenfalls berichtet fast jeder Siebte, durch die Krankheit einen stärkeren Familienzusammenhalt wahrzunehmen.


Methode und Vorgehensweise der Studie

Befragt wurden Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet, deren Eltern im forsa.omninet-Panel mit etwa 20.000 Personen repräsentiert sind. Die Kinder und Jugendlichen wurden über die Eltern gefragt, ob sie an der Befragung teilnehmen wollen.

Art der Befragung: Anonyme schriftliche Online-Befragung (In-Home-Befragung am PC). Erhebungszeitraum: 14. bis 27. Juni 2016. Es handelt sich um eine repräsentative Stichprobe in Bezug auf die Grundgesamtheit n= 1.005. 

Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.

Sonntag, 25. September 2016

Ende der Minutenpflege

Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige


Foto: GKV-Spitzenverband

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt.

„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“

Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“.

Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform


Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht.

Donnerstag, 22. September 2016

Alzheimer vorbeugen: Fünf Empfehlungen für ein gesundes Altern

Neue kostenfreie Broschüre "Alzheimer vorbeugen:Gesund leben - gesund altern"


Die Alzheimer-Krankheit ist bislang nicht heilbar. Deshalb beschäftigt viele Menschen, wie sie sich vor Alzheimer schützen können. Während schon bekannt ist, was gut für unser Herz ist, setzt sich heute immer mehr die Erkenntnis durch, dass wir auch etwas für unser Gehirn tun können. Ein Patentrezept gibt es allerdings nicht. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt fünf Empfehlungen für ein gesundes Altern vor. Diese stammen aus der Broschüre „Alzheimer vorbeugen: Gesund leben – gesund altern.“ Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Präventionsexperten erstellt. „Alzheimer vorbeugen“ kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de.


Bewegung

Was gut für Ihr Herz ist, ist auch gut für Ihr Gehirn. Dazu gehört auch, sich ausreichend zu bewegen – 150 Minuten pro Woche wären ideal.

Geistige Fitness

Lernen Sie Neues – auch im Alter. Das fördert Ihre geistige Reserve. Egal ob ein Musikinstrument, eine Sprache oder der Umgang mit Computern, probieren Sie etwas Neues aus.

Ernährung

Orientieren Sie sich an der klassischen mediterranen Ernährung. Essen Sie viel Obst und Gemüse, Olivenöl und Nüsse. Bevorzugen Sie Fisch an Stelle von rotem Fleisch.

Soziale Kontakte

Verabreden Sie sich zum Sport, zum Musizieren, zum Kartenspielen oder zum gemeinsamen Kochen. Suchen Sie sich Mitstreiter in Ihrer Familie, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, in Vereinen oder an der Volkshochschule.

Medizinische Vorsorge und weitere Risikofaktoren

Geben Sie auf sich Acht und gehen Sie regelmäßig zum Arzt. Lassen Sie Blutdruck, Cholesterin, Blutzucker und Diabetes überprüfen. Genießen Sie Alkohol in Maßen und verzichten Sie auf Tabakkonsum.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 20. September 2016

60 Prozent der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken wünschen emotionale Unterstützung

Onlineangebot berät in Krisensituationen


www.pflegen-und-leben.de

Einen Menschen mit Demenz zu betreuen, ist eine immense Herausforderung für pflegende Angehörige: Fast zwei Drittel von ihnen (60 Prozent) wünschen sich dabei emotionale Unterstützung. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK). Der Wunsch nach emotionaler Unterstützung wurde noch häufiger genannt, als jener nach Hilfe bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten oder organisatorischen Aufgaben. Darauf weist die TK anlässlich des Welt-Alzheimertages während der Demenzwoche am kommenden Mittwoch hin. Die TK unterstützt als Kooperationspartner das Online-Beratungsangebot www.pflegen-und-leben.de, das pflegende Angehörige berät.

"Emotionale Unterstützung kommt für Pflegende Demenzkranker auch deshalb oft zu kurz, weil die Erkrankung mit der Zeit immer mehr Betreuung und Begleitung einfordert. Permanent für jemanden da zu sein, dessen Wesen sich stark verändert, kann belasten und sozial isolieren", erläutert TK-Pflegeexperte Georg van Elst.

Bei seelischen Belastungen können sich pflegende Angehörige an das Online-Portal wenden. Besonders geschulte Psychologen beraten im schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist auch anonym möglich und für die Betroffenen kostenlos. Neben konkreten Entlastungsvorschlägen erarbeiten die Berater gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Wege, die Pflegeaufgabe zu bewältigen.

Die Beratungswünsche der Pflegenden von Demenzkranken machen rund ein Drittel aller Anfragen aus. Wichtig sei für sie das Verständnis der Krankheit, erläutert Projektleiterin Imke Wolf: "Auch wenn es banal klingt, man muss erstmal verinnerlichen, dass Demenz als hirnorganische Erkrankung die Psyche und das Verhalten verändert. Ein Erkrankter kann also keine Verantwortung für anstrengendes Tun und Handeln übernehmen. Es ist ein Lernprozess, ihnen dafür nicht die Schuld zuzuweisen.“ Auch Aggressionen können in diesem Zusammenhang auftreten. Während körperliche Gewalt selbst eher die Ausnahme sei, komme es jedoch häufiger zu deren Vorstufen, wie unwirschen Reaktionen oder dauerhaftem Genervtsein, so Wolf.

Auch in der Pflegestudie gab mehr als jeder Fünfte (23 Prozent) der Pflegenden von Demenzkranken an, der Umgangston sei häufig gereizt oder aggressiv - gegenüber nur 13 Prozent der Pflegenden von Menschen ohne Demenz.

Zur Entspannung kann laut Wolf auch das Umfeld entscheidend beitragen: "Jeder hat in seinem Umfeld einen Pflegefall - hier gilt es, konkret Hilfe anzubieten und nicht erst auf die Bitte um Unterstützung zu warten. Pflege darf nicht auf den Schultern eines Einzelnen lasten." Laut der Studie muss nahezu jeder Fünfte (18 Prozent) die Pflege eines Demenzkranken alleine leisten.
Hinweis zur Methodik
Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juli und August 2014 insgesamt 1.007 pflegende Angehörige in persönlichen Interviews befragt. Die Studie "Pflegen: Belastung und sozialer Zusammenhalt. Eine Befragung zur Situation von pflegenden Angehörigen" ist in der Reihe "WINEG Wissen" erschienen.

Montag, 19. September 2016

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


Foto: djd/IKK classic/thx
Gut beraten: Bei der Beantragung von Zuschüssen für Umbaumaßnahmen helfen
die Experten der Pflegeversicherung weiter.

Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:
  • Ansprechpartner: "Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert", erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.
  • Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.
  • Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. "Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen", so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.
  • Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.


Gemeinsam profitieren


Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege

Montag, 12. September 2016

Medikamentenreste richtig entsorgen

Apotheker in Bayern informieren



Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. 

Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern: „Wichtig ist, dass Sie ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich - erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“ Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. „Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Alt-Medikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke in Bayern nachfragen“, so Dr. Volker Schmitt. 

Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage. 

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden 


Grundsätzlich raten die Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Ist das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, sollte es nicht mehr angewendet werden. „Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Pressesprecher Dr. Volker Schmitt. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar. Auch Verbandstoffe sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen.“

Samstag, 10. September 2016

Richtig sprühen - Asthmatherapie

Auch langjährige Patienten machen beim Inhalieren Fehler




Selbst langjährige Asthmapatienten machen bei der Anwendung inhalierbarer Medikamente noch häufig Fehler. 

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät daher Patienten, dem Apotheker vor Ort zu demonstrieren, wie sie das Medikament gewöhnlich anwenden. Er kann Fehler erkennen und erklären, wie es richtig geht. 

Zu schaffen macht Patienten unter anderem die Vielzahl der unterschiedlichen Inhalationssysteme. So unterscheidet sich die Gruppe der Pulverinhalatoren technisch von den Dosieraerosolen. Bei Ersteren atmet der Patient eine exakte Dosis eines feinen Pulvers ein, Letztere geben stattdessen - wie bei einem Spray - den Wirkstoff mithilfe eines Treibmittels ab. 

"Viele Asthmatiker schütteln ihr Aerosol vor der Benutzung nicht kräftig", sagt die Apothekerin Antje Bertram aus Lauter-Bernsbach. Das sei aber wichtig, damit sich die Wirkstofflösung mit dem Treibmittel gut vermische. Ein Pulverinhalator dürfe dagegen nicht geschüttelt werden. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Donnerstag, 8. September 2016

Unsichere Zukunft für bis zu 80.000 Heimbewohner?

Streicht die Bundesregierung den Anspruch auf Sozialhilfe?



Bis zu 10 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung. Meist werden in diesem Fall die Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen. 

Dies könnte sich bald zum Nachteil dieser Heimbewohner ändern. Denn im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 01.01.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. 

Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. 


Bereits jetzt weigern sich einzelne Sozialhilfeträger, die bestehenden Vereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. Bleibt der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können.

„Mit der Pflegereform wurde zugesichert, dass sich die Versorgungssituation für niemanden verschlechtert. Wenn nun in der Sozialhilfe der Anspruch für viele Heimbewohner der sog. Pflegestufe 0 abgeschafft werden soll, stehen bis zu 80.000 Heimbewohner vor einer völlig unsicheren Zukunft. Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. 

Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben,“ so bpa Präsident Bernd Meurer.

Mittwoch, 7. September 2016

Pflegende Angehörige: 37 Prozent müssen ad-hoc pflegen

Diese ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend



Die Vorstellung, ein naher Verwandter könnte von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden, ist für viele beängstigend. Dennoch lohnt sich die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des Bundesweiten Aktionstages Pflegende Angehörige am kommenden Donnerstag hin. Denn: Pflegebedürftigkeit kommt oft plötzlich. Diese Ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend. Das zeigt die Pflegestudie der TK.

Jeder Dritte der plötzlichen Helfer macht sich Sorgen um die eigene Zukunft


Für 37 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen kam diese Verantwortung plötzlich - und hatte weitreichende Folgen: So bringen 30 Prozent von ihnen Pflege und Beruf nur schwer unter einen Hut. Unter jenen, die langsam in die Rolle hineinwuchsen, sagt dies dagegen nur jeder Fünfte (22 Prozent). Auch die Gesundheit der Ad-hoc-Pflegenden kann leiden: Rund jeder Dritte (34 Prozent) sah die eigene Gesundheit durch die Verantwortung angegriffen - unter den langsam Hineingewachsenen waren es nur 27 Prozent. Zudem macht sich jeder Dritte der plötzlichen Helfer Sorgen um die eigene Zukunft.

"Im plötzlichen Pflegefall sind meist die engsten Angehörigen gefragt", sagt Georg van Elst, Fachreferatsleiter Pflege der TK, "vor allem auf die Sandwich-Generation der heute 30- bis 44-Jährigen kommt eine große Herausforderung zu. Sie stehen voll im Berufsleben und kümmern sich um eigene Kinder. Braucht dann von jetzt auf gleich etwa ein Elternteil Hilfe, folgt oft in kurzer Zeit ein Entscheidungs- und Organisationsmarathon. Hauptursache für Pflege ist das Alter. Mit potenziell Betroffenen in der eigenen Familie frühzeitig über deren Wünsche, aber auch die eigenen Grenzen zu sprechen, erleichtert den Pflegestart."

Gedanken über die eigene Leistungsfähigkeit (also: Was will und kann der potenziell Pflegende körperlich und mental leisten?) sollten deshalb ebenso Teil gemeinsamer Gespräche sein, wie die Wünsche und Möglichkeiten der potenziell Betroffenen: Wo und wie möchten sie gepflegt werden? Gibt es eine aktuelle Patientenverfügung oder Vollmachten? In welcher Höhe könnten anfallende Pflegekosten durch den Pflegebedürftigen getragen werden? Denn: Selbst wenn Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse besteht, decken diese häufig nicht alle anfallenden Kosten ab.

Tritt tatsächlich der Pflegefall ein, kann professionelle Beratung die Orientierung erleichtern. Bei Fragen zu Leistungen ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der richtige Ansprechpartner. Den Kontakt finden TK-Versicherte unter www.tk.de (Webcode: 109758). Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich durch speziell ausgebildete Pflegeberater telefonisch oder vor Ort beraten zu lassen. Ist neben dem Engagement der Angehörigen professionelle Pflege nötig, unterstützt der TK- Pflegelotse unter www.tk.de (Webcode: 219858) bei der Suche nach Pflegediensten und Pflegeheimen in der Umgebung.

Hinweis zur Methodik:

Im Auftrag der TK hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Juli und August 2014 insgesamt 1.007 pflegende Angehörige in persönlichen Interviews befragt.

Sonntag, 4. September 2016

Pflegende Angehörige sollten auch für sich selbst gut sorgen

Eigenlob muss sein




Wer einen Angehörigen pflegt, sollte nach Expertenmeinung mit Eigenlob nicht sparen: "Sagen Sie sich und anderen immer wieder: 'Was ich leiste, ist nicht selbstverständlich, sondern etwas Besonderes'", empfiehlt der Leiter der Fachstelle für pflegende Angehörige in Berlin, Frank Schumann, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Wer so liebevoll mit sich umgeht, nimmt leichter Hilfe an." 

Sich 24 Stunden um jemanden zu kümmern, geht schnell an die Substanz. Ein Ausgleich fehlt. "Irgendwann befindet man sich im Hamsterrad", so Schumann. 

Imke Wolf von der Online-Beratungsstelle pflegen-und-leben.de appelliert an pflegende Angehörige, von vornherein Auszeiten verbindlich in den Alltag einzuplanen. Das schone Kräfte: "Nur wenn Angehörige sich selbst gut pflegen, können sie auf Dauer eine gute Pflege leisten." 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber