Freitag, 8. Juli 2016

Zuschuss für Pflegebedürftige

Diese finanziellen Hilfen können Sie für Umbauten in der Wohnung beantragen




Pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Wohnung bleiben wollen, können für Umbauten Zuschüsse und Förderungen beantragen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät, sich vorab zu informieren, beispielsweise bei einer auf diese Form des Nachrüstens spezialisierten Wohnberatungsstelle. "Manche Leute bauen um und stellen hinterher fest, dass sie dafür einen Zuschuss hätten bekommen können. Aber dann ist es zu spät", sagt Yvonne Jahn von der Gesellschaft für Prävention im Alter in Magdeburg. 

Auf jeden Fall sollte man den Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro der Pflegekasse für fest installierte Umbauten nutzen, zum Beispiel für Bad oder WC. Für bewegliche oder kleinere Hilfsmittel wie mobile Rampen oder Stützgriffe kann man vom Arzt eine Verordnung verlangen. 

Eigentümer, die Barrieren in einer Wohnung verringern wollen, können zudem bei der KfW-Förderbank einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen. Alternativ bietet die KfW einen günstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro. 

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es je nach individueller Situation bei der gesetzlichen Unfallversicherung, den Rentenversicherungsträgern, der Arbeitsagentur sowie den Bundesländern.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

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