Seit 01. Januar ist nur noch die neue elektronische Krankenversichertenkarte mit Bild gültig
Seit 1. Januar ist nur noch die neue elektronische Krankenversichertenkarte mit Bild gültig. Ausgenommen von dieser Regelung aller gesetzlichen Krankenkassen sind lediglich Kinder bis 15 Jahre und Menschen mit einer Pflegestufe.
Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Denn Ärzte dürfen bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben (Anmerkung der Red.: auch für die ärztliche Leistung gibt es eine Privatrechnung). Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke in bar bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Fritz Becker, rät deswegen allen Betroffenen: "Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell als möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können. Zwar besteht die Möglichkeit der Rückerstattung, doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend. Wer die neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sicherstellen, dass er nur noch die neue Karte nutzt."
Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Denn Ärzte dürfen bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben (Anmerkung der Red.: auch für die ärztliche Leistung gibt es eine Privatrechnung). Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke in bar bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Fritz Becker, rät deswegen allen Betroffenen: "Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell als möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können. Zwar besteht die Möglichkeit der Rückerstattung, doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend. Wer die neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sicherstellen, dass er nur noch die neue Karte nutzt."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen