Letzte Woche hat der Bundestag neue Vorschriften zum Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz erlassen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Letzte Woche hat der Bundestag neue Vorschriften zum Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz erlassen. Damit soll es Angehörigen von Pflegebedürftigen erleichtert werden, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Die neuen Vorschriften zugunsten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen treten voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Pflegeunterstützungsgeld
Bereits heute schon können Arbeitnehmer bei einem akuten Pflegebedarf eine kurzzeitige berufliche Auszeit nehmen. Mit der Neuregelung wird in einem solchen Fall nun das sog. Pflegeunterstützungsgeld gezahlt, das in etwa mit dem Kinderkrankengeld vergleichbar ist und mit dem der Verdienstausfall teilweise aufgefangen wird. Die Auszeit kann für bis zu zehn Tage genommen werden.
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