Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, soll sich qualifiziert beraten lassen
Foto: Lupo / pixelio.de |
In Deutschland werden Patientenverfügungen (PV) selten aufgesetzt und sind häufig nicht aussagekräftig, kritisiert Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, in der „Apotheken Umschau“. „Es geht nicht primär darum, andere oder bessere Formulare zu machen“, sagt Marckmann. Vielmehr sei eine qualifizierte medizinische Beratung nötig, bevor eine PV erstellt wird.
Der beratene Arzt soll sie mit unterschreiben, um dessen Ernsthaftigkeit für die Kollegen zu bestärken, die eines Tages danach handeln sollen.
Angehörige rechtzeitig über Existenz informieren
Markmann rät auch dazu, Angehörige rechtzeitig über die Existenz der PV zu informieren, damit diese nicht überrascht werden. Wird jemand bevollmächtigt, im Notfall zu entscheiden, soll dieser unbedingt vorab davon wissen.
Dieser Artikel ist in der Apotheken Umschau erschienen.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 6/2014 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen