In der Praxis stößt das Prinzip aber häufig an Grenzen
Bildquelle: GG-Berlin / pixelio.de |
Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung behalten ihr Recht auf freie Arztwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Heim organisierten ärztlichen Dienst in Anspruch zu nehmen, erklärt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
In der Praxis sei das Prinzip aber häufig nicht einzulösen, denn viele Niedergelassene, besonders Fachärzte, stünden für Heimbesuche nicht zur Verfügung. Die Einrichtung muss aber helfen, den Arztbesuch zu organisieren. Das Personal ist aber nicht verpflichtet, den Patienten zum Arzt zu begleiten. Gute Heime bieten den Service freiwillig an. Darauf sollte man schon bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung achten.
Dieser Beitrag ist erschienen im Senioren-Ratgeber.
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 2/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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