Dagmar Neukirch, Sprecherin für Soziales und Gesundheit der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: Familienpflegezeit floppt auch in Sachsen
Das Gesetz über die Familienpflegezeit (FPflZG) ist ein Bundesgesetz. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Pflege eines Angehörigen und Berufstätigkeit zu vereinbaren. Jedoch findet dieses Gesetz bundesweit nur sehr geringe Akzeptanz: Laut Medienberichten haben im Jahr 2012 bundesweit lediglich ca. 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Möglichkeit Gebraucht gemacht, Familien-pflegezeit in Anspruch zu nehmen.
Die Familienpflegezeit floppt auch in Sachsen
Seit Inkrafttreten der Bundesgesetzes über die Familienpflegezeit am 1. Januar 2012 haben erst vier Arbeitgeber im Freistaat für insgesamt fünf Beschäftigte einen entsprechenden Antrag gestellt. Alle Anträge stammen aus dem Jahr 2012; in diesem Jahr wurden noch gar keine Anträge gestellt. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage von Dagmar Neukirch, Sprecherin für Soziales und Gesundheit der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, hervor.
Damit zeigt sich, dass die Regelung komplett an der Realität der pflegenden Angehörigen vorbeigeht.
Pflegende Angehörige stellen die tragende Säule in diesem System dar
Ohne einen Rechtsanspruch wird eine solche Regelung auch weiterhin nicht helfen. Rechtsanspruch auf Job-Rückkehr sowie Lohnersatzleistung sind notwendig, damit die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Pflege auch zukünftig gemeistert werden kann. Pflegende Angehörige stellen die tragende Säule in diesem System dar, die deshalb umfassende Beratungs- und Unterstützleistungen benötigen.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen